
Wirtschafts-prüfung
Vertrauen ist gut, Jahresabschluss ist besser!
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist die Jahresabschlussprüfung nach Handelsrecht Pflicht. Natürlich können Sie auch in dieser Angelegenheit auf uns bauen, selbst bei der Anfertigung von Jahresabschlussprüfungen für nicht prüfungspflichtige Unternehmen. Dabei prüfen und bestätigen wir nicht nur die Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Prognosen über die künftige Unternehmensentwicklung ab.
Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein geprüfter, freiwilliger Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Dank jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, einen kompetenten Einblick in ein Unternehmen zu erhalten und Verbesserungspotenzial zu erkennen.
Wirtschaftsprüfungen sind so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche oder privatrechtliche Regelungen, die sich wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.

Jahresabschlussprüfungen erstrecken sich auf die Buchführung und den aufgestellten Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie gegebenenfalls auf einen Lagebericht. Prüfungsziel ist, eine Aussage zu treffen, ob die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und ob alle von Gesetz wegen erforderlichen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht vollständig und richtig enthalten sind.
Sicher ist sicher
ist sicher
Gehen Sie lieber auf Nummer sicher. Die gesetzlichen Vorgaben für Jahresabschlüsse sind oft engmaschig. Wir unterstützen Sie darin, den Überblick zu behalten. Schaffen Sie jetzt schon ein erfolgreiches Morgen für Ihr Unternehmen.
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Wir haben unsere Kanzlei so organisiert, dass innerhalb unserer Geschäftszeiten -
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag bis 14:00 Uhr - ein Rückruf binnen kürzester Zeit erfolgt.