Steuer-Tip A
Nutzung der zum Jahresende auslaufenden degressiven Abschreibungen
Ausgangslage mit dem Konjunkturpakt I
Das Näherrücken des Jahresendes gibt Anlass, sich über mögliche Steuersparmöglichkeiten Gedanken zu machen.
Die vor zwei Jahren begonnene Finanz- und Wirtschaftskrise, die die Steuerpflichtigen in ihren Auswirkungen auch heute noch in Atem hält, hat neben den allseits bekannten Belastungen auch zu begünstigenden Konjunkturpaketen geführt.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes I wurde für die Zeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt.
Bei der Nutzung der degressiven Abschreibung wird im Vergleich zu der linearen Abschreibung in den Jahren zu Beginn der Nutzungsdauer ein höherer Abschreibungssatz und in den folgenden Jahren ein geringerer Abschreibungssatz geltend gemacht. Auf diese Weise lassen sich die steuermindernden Effekte früher in Anspruch nehmen.
Die Vorteile der degressiven Abschreibung können letztmalig zum Jahresende in
Anspruch genommen werden. Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2010 angeschafft werden, können nur noch
linear abgeschrieben werden.
Vorziehen von Anschaffungen
Sofern Ihr Unternehmen beabsichtigt, in Kürze Investitionen zu tätigen, bietet es sich ggf. an, diese Investitionen noch auf 2010 vorzuziehen, um die Vorteile der erhöhten Abschreibung in Anspruch nehmen zu können. Wichtig ist, dass die degressive Abschreibung dann nicht nur für das Jahr 2010 sondern auch in den folgenden Jahren in Anspruch genommen werden kann. Bei der Bestimmung der Höhe des degressiven Abschreibungssatzes ist zu beachten, dass das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes nicht überschritten werden darf. Maximal beträgt die degressive Abschreibung 25 % p.a.
Die Wirkung der degressiven Abschreibung lässt sich anhand des folgenden Beispieles verdeutlichen:
Berechnungsbeispiel
Eine Maschine wird mit Anschaffungskosten von EUR 100.000 und einer Nutzungsdauer von 8 Jahren noch im Dezember 2010 angeschafft. Bei Inanspruch-nahme der linearen Abschreibung ergibt sich in jedem Jahr eine Abschreibung in Höhe von EUR 12.500.
Sofern der Steuerpflichtige unseren Steuertipp beachtet und die degressive Abschreibung in Anspruch nimmt, kann er in den ersten Jahren 25 % der Anschaffungskosten geltend machen. Die Abschreibung im ersten vollen Wirtschaftsjahr (hier 2011, da die zeitanteilige Abschreibung im Dezember 2010 im Beispiel aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt wird) beträgt EUR 25.000 (25 % von EUR 100.000).
Auch in den Jahren 2012 und 2013 führt die degressive Abschreibung zu Vorteilen im Vergleich zur linearen Abschreibung (2012: EUR 18.750 statt EUR 12.500; 2013 EUR 14.062,50 statt EUR 12.500). In den Folgejahren ist die
lineare Abschreibung günstiger als die
degressive Abschreibung, so dass dann zur linearen Abschreibung übergegangen wird.
Unser Tipp
Sofern Sie entsprechende Investitionen planen und ein Vorziehen der Anschaffung nach 2010 möglich ist, sollten Sie die letztmalige Möglichkeit der degressiven Abschreibung nutzen.
Information:
Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. U., d. h. für diese Informationen ausschließen.
Steuer-Tip B
Kindergeld
Ausgangslage
Das Kindergeld beträgt im Kalenderjahr 2010 monatlich für das erste und zweite Kind je € 184,00, für das dritte Kind
€ 190,00 und für jedes weitere Kind
€ 215,00. Der entsprechende Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2010 bei Einzelveranlagung € 3.504,00 bzw. bei Zusammenveranlagung € 7.008,00.
Im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung wird jeweils überprüft, ob der Freibetrag zu einer höheren Entlastung führt als das Kindergeld. Diese ggf. weitergehende Entlastung wird dann im Bescheid umgesetzt.
Der Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag entfällt jedoch vollständig, wenn die Einkünfte und Bezüge eines Kindes über 18 Jahre den Grenzwert von € 8.004,00 im Kalenderjahr übersteigen.
Einkünfte eines Kindes
Zu den Einkünften eines Kindes gehören z. B. Ausbildungsvergütungen, Einnahmen während einer Übergangszeit oder in den Schul- und Semesterferien ausgeübten Tätigkeit, Zinserträge und Waisenrenten. Zu den anrechenbaren Bezügen gehören u. a. Leistungen nach dem Bafög (Zuschussanteil). Nicht zu den Einkünften und Bezügen gehören u. a. Unterhaltszahlungen an das Kind bei getrennten/geschiedenen Eltern.
Unser Tipp
Eltern sollten noch vor Ablauf diesen Jahres gemeinsam mit ihren Kindern prüfen, welche Einkünfte ihre Kinder in 2010 erzielt haben. Sofern die Einkunftsgrenze nahezu erreicht ist, sollte das Kind auf weitere Jobs, z. B. in den Weihnachtsferien, verzichten. Wurde die Einkunftsgrenze bereits überschritten, kann das Kind ggf. als Auszubildender oder Student in 2010 noch Anschaffungen tätigen, die es als sofort abziehbare Werbungskosten geltend machen kann. Hier bietet sich z. B. der Kauf von Fachbüchern, Schreibtisch, PC o. ä. an.
Information:
Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen.
